Diese Woche beschäftigen wir uns in unserer Reihe „Tony on Tour“ mit einem mehr als lästigen Thema: Der Abmahnung.
Wir öffnen nichtsahnend den Briefkasten und eigentlich können nur zwei Schrecken auf uns warten: Ein Schreiben vom Finanzamt oder ein uns unbekannter Anwalt schickt uns eine Abmahnung.
Was tun? Wegwerfen? Ignorieren und abheften? Eine Gegenklage einreichen? Das Land verlassen?
Heute interviewt Tony die Rechtsanwältin Friederike Lemme und erfährt Details wie:
- Was ist eine Abmahnung?
- Wie man richtig auf eine Abmahnung reagiert
- Welche Kosten entstehen
- Ob man den geforderten Schadensersatz zahlen muss
- Ob man einen Anwalt benötigt
- Und wie man sich bei der Unterlassungserklärung nicht noch größere Probleme einhandelt
Hier also unser kleiner Leitfaden zum Umgang mit der Abmahnung – … diese Woche bei GuerrillaFM!
P.S.: Dieser Podcast ersetzt (ebenso wenig wie der Gastartikel von Frau Lemme zum gleichen Thema) nicht eine qualifizierte Rechtsberatung.
(Nicht, dass wir dafür noch eine Abmahnung bekommen …)

Ein wirklich interessanter Podcast von euch zum Thema Abmahnung. Bei dem vielen Halbwissen in Internetforen, sind solche Beiträge sehr wichtig. Ich finde es gut wie breit ihr die Themen eurer Beiträge streut, weiter so!
Ein sehr interessanter Beitrag. Vielen Dank. Das Internet ist allerdings global und Rechte werden oft über die Grenzen hinaus verletzt. Wie sieht es damit aus?
Vielen Dank für die Frage. Im internationalen Bereich wird es schwieriger. Da kommt es auf das Recht des Landes an, in dem die Rechtsverletzung stattfindet. Habe ich z.B. ein urheberrechtlich geschütztes Werk in Deutschland erstellt und es wird beispielsweise in China entgegen bestehender Lizenzrechte vervielfältig, so ist das chinesische Recht maßgeblich. Wenn solche Handlungen in China nicht rechtswidrig sind, weil die dortigen Gesetze etwas anderes besagen, so hat der deutsche Ersteller keine Handhabe. Stellt diese Handlung auch in China eine Rechtsverletzung dar, so muss sich der deutsche Rechteinhaber seine Rechte vor chinesischen Gerichten einklagen. Praktisch kann das äußerst kompliziert sein. Umgekehrt können Inhaber ausländischer Marken- oder Urheberrechte eine Verletzung dieser Rechte in Deutschland nur geltend machen, wenn eine entsprechende Handlung nach deutschem Recht untersagt ist. In diesem Fall müssen ausländische Rechteinhaber vor deutschen Gerichten klagen.
Ich hoffe, die Antwort ist hilfreich. Weitere Fragen beantworte ich gerne.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Ich kann bei der Thematik auf folgende Webseite verweisen: http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/informationen/faq/index.html
Hier findet man wirklich hilfreiche Beiträge und Handlungsanweisungen bzw. Tipps!