Heute setzen wir unsere Folge zu Rechtsfragen in einem Interview bei „Tony on Tour“ fort. Wie gestaltet man das richtige Impressum für Webseiten? Auch das mit dem Ziel, keine unnötige Abmahnung zu erhalten, weil man z.B. (wie wir) seine Email-Adresse im Impressum vergessen hat.
Wir klären mit meinem Gast Rechtsanwältin Frau Lemme dabei so spannende Fragen wie:
- Warum brauche ich überhaupt ein Impressum?
- Muss ich meine Privatadresse dort angeben, auch wenn ich von zu Hause aus arbeite?
- Warum ich immer eine Email-Adresse angeben muss!
- Muss ich meine Steuernummer angeben?
- Ist die Umsatzsteuernummer verpflichtend anzugeben?
- Gibt es besondere Bedingungen für Standesberufe (Arzt, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.)?
- Wie ist die Form? Geht auch ein Pop-Up-Fenster?
- Und welche Formulierungen man komplett weglassen kann!
Nicht gerade ein leichtes Thema, aber nach unserer Folge schon viel verständlicher … diese Woche bei GuerrillaFM!
P.S. Mehr zum Nachlesen zum Thema „Das richtige Impressum für Webseiten“ auch auf unserem Guerrilla-Blog!

Hallo Tony, ich bin ein großer Fan vom Guerilla Radio und höre sehr gerne Eure Sendung. Diesmal frage ich mich aber, was eigentlich mit dem Ton passiert ist? Es klingt ein bisschen wie am Telefon – ist das Absicht?
Einen Hinweis, bzw. eine Frage an Frau Lemme habe ich: So weit ich weiß, entfällt die Pflicht, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben für Berufe, die nicht Umsatzsteuerpflichtig sind – stimmt das oder bin ich hier falsch informiert?
Was ist eigentlich aus Andi geworden? Den habe ich schon lange nicht mehr gehört. Ist der noch bei Euren Sendungen dabei?
Gruß, Rita
Hallo Rita,
vielen Dank für die Frage! Ja, der Ton ist immer dann schlechter, wenn wir Gäste haben (wie z.B. Herr Teege mit Zeitmanagement aus Hildesheim), die wir per skype in die Sendung holen. Dann ist das wie am Telefon – so war es auch mit dieser Aufnahme von Frau Lemme, die nicht zu uns zur Aufnahme kommen konnte. Den Tonschnitt macht weiterhin Dennis in bewährter Manier, nur aus skype-Material kann man leider nicht mehr herausholen.
Die Frage mit der Ausweisung der Umsatzsteuerpflicht leite ich an Frau Lemme weiter. Danke fürs Hören und weiter viel Erfolg sendet für das ganze GFM-Team
Anthony
Sehr geehrte Frau Clarin,
Rechtsprechung und Literatur sind sich uneinig was die Angabe der Umsatzsteuer-ID anbelangt. Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass diese Angabe dem Verbraucherschutz dient, andere Autoren sind der Ansicht, dass es lediglich den Finanzbehörden dient. Auch gab es schon Urteile, in denen das Fehlen der Umsatzsteuer-ID als Bagatelle betrachtet wurde und somit nicht abmahnfähig war. Andere Gerichte wiederum sahen eine Abmahnung wegen dieser fehlenden Angabe als zulässig an. Die Meinungen gehen hier auseinander. Daher empfehle ich grundsätzlich, die Umsatzsteuer-ID anzugeben, wenn Sie eine besitzen. Damit stehen Sie auf der sicheren Seite. Auf die Umsatzsteuerpflicht als solches kommt es nicht an, da die Umsatzsteuer-ID nach anderen Kriterien vergeben wird und eine solche Pflicht unter Umständen auch umsatzsteuerbefreite Berufe treffen kann. Allein dies ist entscheidend.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage ausreichend beantworten. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen
Friederike Lemme
Sehr geehrte Frau Lemme, werter Tony,
herzlichen Dank für die Antworten!
Gruß, Rita